Motorrad

PKW

Allgemeines

Kontakt

Startseite
A1
125ccm ab 16
A2
35kw ab 18
A
ohne Beschränkung
Mit den Führerscheinklassen AM und A1 mobile Freiheit leben
Von E-Scooter bis hin zur legendären Vespa –Roller gehören nicht nur in vielen Ländern zum Lebensgefühl, sondern sind auch hierzulande längst Kult oder aktuell Trend. Doch nicht jeder darf die trendigen Flitzer fahren – gerade bei den Rollern gibt es wichtige Unterscheidungen.
Was Sie beachten müssen, bevor Sie sich in den Sattel schwingen dürfen – und wie Ihr idealer Weg zum Rollerführerschein aussieht – das erläutern wir Ihnen in den nächsten Zeilen.
Die wichtigsten Details zum Führerschein der Klasse AM/A1
Motorradführerschein A1: Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die Motorrad-Fahrerlaubnis berechtigt auch, dreirädrige Krafträder mit Motorleistung von maximal 15 kW zu fahren.
In beiden Fällen darf man aber bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen – sofern man eine Einverständniserklärung der Eltern vorweisen kann.
Der Unterschied zwischen Rollerführerschein Klasse AM und Klasse A1
Zwei Führerscheine für Roller? Ja, so kompliziert ist es leider. Denn: Roller bedeutet nicht gleich Roller. Es bestehen Unterschiede bei
- Gewicht
- Leistung
- Hubraum
Das Resultat: Hinter etwas, das aussieht wie ein gewöhnlicher Roller, kann sich ein schnelles Moped verbergen – oder ein gemächlicher, gedrosselter Roller.
Deshalb hier einmal die Übersicht, was Sie mit welchem Führerschein fahren dürfen:
x
Klasse AM
Klasse A1
Hubraum bis 50cm³
Ja
Ja
Hubraum bis 125cm³
Nein
Ja
Roller bis 4kW Leistung
Ja
Ja
Roller bis 11kW Leistung
Nein
Ja
Über 45km/h
Nein
Ja
Bis 45km/h
Ja
Ja
Mindestalter
15 Jahre
16 Jahre
Rollerführerschein Klasse AM/A1 – Dokumente & Unterlagen
- Nachweis über einen Sehtest
- Zertifikat eines absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
- biometrisches Passbild
- Personalausweis zur Identifikation
- Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen
Roller- und Mopedführerschein – Ausbildung und Prüfung
Für einen Führerschein der Klasse AM wird der Besuch von 12 Doppelstunden à 90 Minuten vorausgesetzt, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Sollten Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, reduziert sich das gesetzliche Minimum auf 6 Doppelstunden.
Zudem fallen als Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten mit Zweirad spezifischen Inhalten an. Bei der Führerscheinklasse A1 sind dies hingegen 4 Doppelstunden – sodass dort insgesamt 16 Stunden Theorieunterricht verlangt werden.
In der Praxis gilt: Für Klasse AM gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum an Pflichtstunden. Das bedeutet: Ihr individuelles Können und der jeweilige Fortschritt bestimmen die Dauer der Fahrschulzeit. Anders sieht es bei Klasse A1 aus: Hier fallen mindestens 12 Sonderfahrstunden an, welche sich wie folgt verteilen:
- fünf Fahrstunden außerhalb der Stadt (“Überlandfahrten“)
- vier Stunden Autobahnfahrt
- drei Stunden Nachtfahrt
Da die Sonderstunden die sichere Beherrschung des Motorrads voraussetzen, ist mit einigen “normalen“ Fahrstunden im Vorfeld zu rechnen.
Während der Fahrstunden auf der Strecke begleiten Sie unsere Fahrlehrer selbst auf einem Zweirad – und sprechen mit Ihnen via Funk. Das bedeutet: wir fahren als Kolonne über die Straßen und bilden Sie so anhand realistischer Alltagssituationen aus. Denn mit einem Begleit-Pkw hinter Ihnen den Verkehr zu blockieren wird Sie nicht ideal auf die kommenden Herausforderungen im Straßenverkehr vorbereiten. So gehen Sie nach Abschluss in eine sicherere Zukunft auf Motorroller und Moped – mit einer Ausbildung, die auch hier Maßstäbe setzt.
Für die Fahrt alleine ohne Fahrlehrer müssen Sie sowohl eine Theorieprüfung als auch eine Praxisprüfung erfolgreich ablegen. Beide dauern in der Regel 55 Minuten und werden von einem Sachverständigen (Prüfer) des TÜVs abgenommen.
Klingt nach einer Ausbildung für Dich? Dann lass dich gerne von uns beraten, wann wir anfangen können – und welchen Kosten auf Dich zukommen
Klasse A / A2 – Motorrad-Führerschein
Sie träumen von der großen Freiheit auf zwei Rädern? Spontan, mobil und unbeschwert über die Straßen gleiten? Dann dürfte der Motorradführerschein für Sie das Mittel der Wahl sein.
Wir begleiten Sie dabei kompetent, freundlich auf Ihrem Weg in den Sattel. Für die Motorrad-Ausbildung halten wir in der Fahrschule eine ganze Flotte an modernsten Schulungs-Rädern für Sie bereit. Diese Fahrzeuge erleichtern Ihre Ausbildung und helfen Ihnen, mit Spaß und sicher zum Ziel zu kommen.
Bleibt nur noch die Frage: Welcher Führerschein darf es denn für Sie sein: der Führerschein A2 für Fahrer mit Vorerfahrung – oder die Allround-Erlaubnis der Klasse A?
Die wichtigsten Details zum Führerschein der Klasse A
- Ein Führerschein der Klasse A berechtigt dazu, auch Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ zu fahren – und das ohne jegliche Einschränkungen
- Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.
- Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (20, wenn bereits ein Führerschein der Klasse A2 zwei Jahre lang existierte)
- Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1, A2
- Es ist eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abzulegen
Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen Sie:
- Krafträder bewegen, welche bis zu 35kW Leistung, und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.
- Dies bereits mit 18 Jahren
- Nach zwei Jahren Fahrpraxis mit 20 Jahren auf die Führerscheinklasse A upgraden (sonst erlaubtes Mindestalter: 24 Jahre)
Klasse A/A2 Motorrad-Führerschein – Dokumente & Unterlagen
Zum Start der Führerschein-Ausbildung der Klasse A sind einige wichtige Unterlagen und Informationen erforderlich.
- Ergebnis des Sehtests
- Teilnahme-Nachweis zum Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins
Klasse A/A2 – Ausbildung und Prüfung
Für einen Motorrad-Führerschein in der Führerscheinklasse A sind folgende Bedingungen als Mindeststandard vorgegeben:
- 12 Theoriestunden á 90 Minuten (bei Besitz der Klasse B nur 6)
- 4 Theorie-Sonderstunden für Zweiräder
- 12 Sonderfahrstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden außerhalb der Stadt (“Überlandfahrten“)
- 4 Stunden Autobahnfahrt
- 3 Stunden Nachtfahrt
- Da die Sonderstunden die sichere Beherrschung des Motorrads voraussetzen, ist mit einigen “normalen“ Fahrstunden im Vorfeld zu rechnen
Unsere Fahrlehrer begleiten Sie mit einem separaten Motorrad – und kommunizieren mit Ihnen via Funk. Wir fahren also als eine Kolonne aus zwei Motorrädern. Dies ist eine viel realistischere Situation, als würden wir mit einem Begleit-PKW den Verkehr um Sie herum blockieren. Dies gestaltet Ihre Ausbildung realistischer – und Ihre Kenntnisse alltagstauglicher. So gehen Sie nach Abschluss der Ausbildung in eine sicherere Zukunft auf dem Zweirad – mit einer Ausbildung, die auch hier Maßstäbe setzt.
Unser freundliches und kompetentes Team unterstützt Sie nach Möglichkeit dabei, die Prüfung möglichst schnell zu bestehen. Doch unser Fokus liegt vor allem auf dem Anliegen, dass Sie die Prüfung sicher bestehen. Das bringt auch für Sie den Vorteil mit sich, dass Sie sich wahrscheinlich einige Kosten sparen werden, denn ein paar Extra-Fahrstunden sind in der Regel preiswerter als die Prüfung wiederholen zu müssen. Eine Anmeldung zur Prüfung sollte also erst erfolgen, wenn Sie sich wirklich gut vorbereitet fühlen. Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung.
Der Unterschied zwischen Führerscheinklasse A und Führerscheinklasse A2
Führerschein Klasse A2 – die Vorstufe zum Motorradführerschein für erfahrene Rollerfahrer.
Bereits ab dem 16. Lebensjahr kann man die Fahrerlaubnis für 125er Motorroller erhalten – die sogenannte Klasse A1. Besitzt man diese seit zwei Jahren, kann man sie durch das Ablegen einer praktischen Prüfung auf die Klasse A2 erweitern – welche so etwas wie die “Vorstufe“ für den großen Motorradführerschein der Klasse A bildet.
Führerschein Klasse A – der vollumfängliche Zweirad- und Motorradführerschein
Egal ob Mofa, Motorroller, Moped, leichtes oder schweres Motorrad – mit einem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie jedes Zweirad im Straßenverkehr fahren. Und sogar Dreiräder (Trikes) sowie Motorräder mit Beiwagen. Kurzum: Mit einem Führerschein der Klasse A dürfen Sie sämtliche Zweiräder der Führerscheinklassen A, A1, A2 & AM bewegen.
Klingt nach einer Ausbildung für Dich? Dann lass Dich gerne von unserem beraten, wann wir anfangen können