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Seminare

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm der Führerschein entzogen.

Ein Aufbauseminar besteht aus Theoriesitzungen und Beobachtungsfahrt

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Fahrschulwechsel

Ein Fahrschulwechsel kann viele Ursachen haben, wichtig ist dein Wohlbefinden. Du stehst im Vordergrund, ganz individuell wie du bist!

  • Du bist unzufrieden mit deiner aktuellen Fahrschule?
  • Du bekommst keine Fahrstunden?
  • Du kommst mit der Fahrschule oder mit deinem Fahrlehrer nicht ganz zurecht?

      Ein Fahrschulwechsel dauert keine 5 Minuten!

      Deine bereits erbrachten Leistungen werden natürlich anerkannt und müssen nicht neu gemacht werden!

      Du hast ein Recht auf eine ordentliche Ausbildung, die Spaß macht.

      Melde dich bei uns, wir helfen dir gerne weiter.

      Auffrischungsfahrten

      Du bist länger nicht gefahren oder hast Angst davor? Wir helfen dir!

      Mit einer Auffrischungsstunde kannst du wieder mobil bleiben oder es wieder werden.

      Wir begleiten dich deine Ängste abzubauen und geben dir die nötige Sicherheit, um dich im Straßenverkehr wieder sicher zu fühlen.

      Vorteile für dich:

      • Keine Vertragsbindung
      • Mit eigenem PKW, Motorrad oder Anhänger möglich
      • Ohne Angst und Druck
      • Optimale Betreuung
      • Geringe Kosten

      Besuche uns in der Fahrschule, wir beraten dich.

      Wissenswertes

      Führerscheinklassen Alt – Neu: Welche alte Klasse geht in welcher neuen Klasse auf?

      Seit der neuen Fahrerlaubnis­verordnung vom 19. Januar 2013 gibt es 16 Führerschein­klassen mit Unterklassen. Bis zum Jahr 1999 gab es sieben Führerschein­klassen.

      2013 kam die neue Führerschein­klasse AM hinzu. Sie ersetzt die früheren Klassen M und S (gering motorisierte Quads/Trikes, Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor).

      Die alten Führerschein­klassen wurden mit Ziffern benannt (1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5). Mit der Einführung des EU-Führerscheins wurden die neuen Führerschein­klassen festgelegt. Die neuen Führerschein­klassen wurden mit Buchstaben benannt.

      Die folgende Tabelle zeigt die alten und neuen Führerschein­klassen. Bei Klick auf die Verlinkungen in der rechten Spalte erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur jeweiligen Führerschein­klasse.

      Klasse alt

      Klasse neu

      1 (Motorrad)

      A

      1a (Motorrad mit Beschränkungen)

      A2

      1b (Leichtkraftrad bis 125 ccm)

      A1

      (Kleinkrafträder / Mofa bis 50 ccm)

      AM

      PKW

      B, BE

      Arbeitsmaschinen, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

      L, T

      Für das Fahren von E-Scootern mit Straßenzulassung muss man keinen Führerschein besitzen.

      Inhaber der alten Führerscheine profitieren zum Teil von den Führerscheinklassen-Neuregelungen seit 19. Januar 2013: Sie können alle Erweiterungen / Verbesserungen weiterhin nutzen. Zum Beispiel dürfen Besitzer eines alten Pkw-Führerscheins auch mit Anhänger fahren. Seit 2013 muss dafür eine extra Prüfung abgelegt werden.

      Wofür stehen die Schlüssel­zahlen auf der Rückseite des EU-Führerscheins?

      Auf der Rückseite Ihres EU-Führerscheins sind nicht nur die Fahrerlaubnisklassen vermerkt. In der Spalte 12 stehen die sogenannten Schlüsselzahlen, die den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zugeordnet sind, z,B, Sehhilfe 01 oder Körperliche Einschränkungen.

      • Die Schlüsselzahlen stehen für Erweiterungen/Beschränkungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
      • Europäische Schlüsselzahlen (zwei Ziffern und/oder Buchstaben) gelten europaweit.
      • Nationale Schlüsselzahlen gelten nur im Inland (drei Ziffern).
      • Die Schlüsselzahl 171 für die Fahrerlaubnisklasse C1 bedeutet, dass auch Fahrzeuge der Fahrerlaubnis­klasse D bis 7,5 t gefahren werden dürfen, jedoch ohne Fahrgäste.